Der Antragsteller habe kein subjektivöffentliches Recht als Schüler der IGS Nordend geltend machen können, das durch die mögliche Vergabe der Konzession zum Betrieb der Mensa durch die Firma Sodexo verletzt sein könnte. Derartige Rechte ergäben sich nicht aus dem Hessischen Schulgesetz. So entschied das VG Frankfurt (Az. 1 L 1672/18.F).