Das OLG Stuttgart hat in einem Zivilrechtsstreit wegen eines Reitunfalls mit einem Kamel ein Urteil des LG Hechingen weitgehend bestätigt und der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro sowie Schadensersatz u. a. für Verdienstausfall zugesprochen. Die Berufung des beklagten Kamelführers wurde damit im Wesentlichen zurückgewiesen (Az. 13 U 194/17).