Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schüleraufenthalt auf einer Militärbasis in den USA einer geeigneten Gastfamilie “mittlerer Art und Güte” entsprechen kann, ebenso wie eine alleinstehende Gastmutter mit erwachsenem Sohn durchschnittlichen Lebensverhältnissen in den USA entspreche und eine angemessene Unterbringung gewährleisten könne (Az. 22 O 2/17).