Das OLG Oldenburg entschied, dass einer Ehefrau, deren Ehemann häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen war, ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten ist (Az. 4 UF 44/18)
Das OLG Oldenburg entschied, dass einer Ehefrau, deren Ehemann häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen war, ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten ist (Az. 4 UF 44/18)