Laut OVG Berlin-Brandenburg hat ein Grundstückseigentümer, dessen mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück im näheren Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg liegt, keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Geld in Höhe von 30 % des Verkehrswertes des Grundstücks und Gebäudes, sondern, da die 30 %-Grenze bei Einbau neuartiger Schalldämmlüfter nicht überschritten sei, nur auf Erstattung der nachgewiesenen Kosten für diese Lüfter (Az. OVG 6 A 14.16).