Die Rückgabe einer Mietwohnung in einem farblichen auffällig veränderten Zustand, welcher die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet, ist eine Vertragsverletzung. So entschied das AG Augsburg.
Die Rückgabe einer Mietwohnung in einem farblichen auffällig veränderten Zustand, welcher die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet, ist eine Vertragsverletzung. So entschied das AG Augsburg.