Laut OLG Koblenz hat die Bundesrepublik Deutschland keine Schadensersatzansprüche gegen Firmen, die sie mit der Neuordnung der IT-Systeme der Bundeswehr beauftragt hatte, da sie die Minderwertigkeit der Projektleistungen nicht beweisen konnte. Nach der vom BGH zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde sei das OLG-Urteil jetzt rechtskräftig (Az. 1 U 1331/13).