Das OLG Dresden hat Schadensersatzverfahren wegen Anlagebetrugs zur weiteren Beweisaufnahme über erhebliche inhaltliche Fehler in den Anlageprospekten an das Landgericht zurückverwiesen (Az. 8 U 1630/17 u. a.).
Das OLG Dresden hat Schadensersatzverfahren wegen Anlagebetrugs zur weiteren Beweisaufnahme über erhebliche inhaltliche Fehler in den Anlageprospekten an das Landgericht zurückverwiesen (Az. 8 U 1630/17 u. a.).