Laut BVerwG ist die Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Sanierungsgebiets “Entwicklungsbereich südliche Innenstadt” unwirksam, da im Vorfeld keine – auch keine überschlägige – Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt worden sei (Az. 4 CN 2.17, 4 CN 3.17, 4 CN 4.17, 4 CN 5.17).