Laut VG Hannover ist die Baugenehmigung, die sich die Landeshauptstadt Hannover selbst für die Erweiterung und Sanierung der IGS Südstadt erteilt hat, voraussichtlich rechtswidrig, da Schulen in reinen Wohngebieten zwar grundsätzlich zulässig seien, die hier geplante Größe der Schule jedoch weit über das zulässige Maß hinausgehe (Az. 4 B 12304/17).