“An Verträge muss man sich halten”, heißt es unter Juristen. Manchmal kann man sich aber von einer einmal eingegangenen vertraglichen Verpflichtung wieder lösen. Wenn dies nicht einverständlich geht, muss ein Gericht entscheiden. Das OLG Oldenburg hat jetzt den Rücktritt einer Reiterin von einem Pferdekauf bestätigt (Az. 1 U 51/16).