Laut EuGH ist die Rom-III-Verordnung auf die Anerkennung einer in einem Drittstaat ausgesprochenen Scheidung nicht anwendbar (Rs. C-372/16).
Laut EuGH ist die Rom-III-Verordnung auf die Anerkennung einer in einem Drittstaat ausgesprochenen Scheidung nicht anwendbar (Rs. C-372/16).