Das OVG Nordrhein-Westfalen hat mit einer Zwischenentscheidung das Land Nordrhein-Westfalen vorläufig verpflichtet sicherzustellen, dass die RWE Power AG ab 28.11.2017 18.00 Uhr von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Hambacher Forst absieht (Az. 11 B 1362/17).