Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke geantwortet, dass die vom BVerfG getroffene Entscheidung zur Gewährleistung des Existenzminimums nicht unverändert auf die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG übertragen werden könne, da die typische Situation von BAföG-Beziehern mit der von Beziehern von Grundleistungen nach dem SGB II nicht vergleichbar sei.