Das OLG Hamm hat in dem Zivilrechtsstreit des peruanischen Landwirts Saúl Lliuya gegen die RWE AG einen Hinweis- und Beweisbeschluss verkündet. Ein Sachverständigengutachten soll u. a. klären, ob die CO2-Emissionen aus Kraftwerken der RWE in der gesamten Erdatmosphäre zu einer höheren Dichte der Treibhausgase führen und in Folge durch Ausbreitung des Wassers in einer Lagune das Eigentum des Landwirts zu schädigen drohen (Az. 5 U 15/17).