Das BVerwG entschied, dass es einer weiteren Aufklärung bedarf, ob der Überflug des sog. Camp Reddelich am 05.06.2007 durch ein Kampfflugzeug der Bundeswehr des Typs Tornado rechtswidrig war und Personen, die sich – wie die Kläger – zum Zeitpunkt des Überfluges in dem Camp aufhielten, in ihren Rechten verletzt hat (Az. 6 C 45.16, 6 C 46.16).