Ob Verbraucherinnen und Verbraucher auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen überlassen. Das LG Koblenz entschied, dass eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Verbrauchers ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig ist (Az. 15 O 36/17). Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.