Das VG Aachen hat den Eilantrag abgelehnt, mit dem der Antragsteller die vorläufige Feststellung begehrt hatte, dass es sich bei dem von ihm für die Zeit vom 4. bis 6. November 2017 angemeldeten “International Camp für Climate Justice” in Kerpen-Manheim um eine grundgesetzlich geschützte Versammlung handelt (Az. 6 L 1733/17).