Das OVG Rheinland-Pfalz hat den Privatsender SAT.1 im Rahmen eines Eilverfahrens vorläufig verpflichtet, wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte („Drittsendezeiten“) in seinem Fernsehprogramm aufzunehmen (Az. 2 B 11451/17.OVG).