Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass Privatschulen, die keinen Religionsunterricht anbieten, die staatliche Genehmigung nicht verweigert werden kann (Az. 9 S 653/16).
Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass Privatschulen, die keinen Religionsunterricht anbieten, die staatliche Genehmigung nicht verweigert werden kann (Az. 9 S 653/16).