Die Ortsgemeinde Preist ist verpflichtet, die in den Jahren 2012, 2013 und 2014 empfangenen Zuwendungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz zurückzuzahlen, da der Konsolidierungsvertrag nicht wirksam zustande gekommen sei. Auch habe sie keinen Anspruch auf die Gewährung weiterer Zuwendungen für das Jahr 2015. So entschied das VG Trier (Az. 7 K 7497/17.TR).