Auf Klage des pharmazeutischen Unternehmers hat das LSG Berlin-Brandenburg die Festsetzung des Erstattungsbetrages für das Arzneimittel Constella® mit dem Wirkstoff Linaclotid durch die Schiedsstelle nach § 130b Abs. 5 SGB V wegen Rechtsmängeln aufgehoben (Az. L 1 KR 295/14 KL).