Der VGH Baden-Württemberg hat eine Bestimmung in der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft an der Universität Mannheim für unwirksam erklärt, wonach als Studienleistungen auch die Präsenzpflicht sowie die hinreichende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Studien festgesetzt werden können, da diese Regelung zu unbestimmt sei (Az. 9 S 1145/16).