Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 163 cm für männliche und weibliche Bewerber für den nordrhein-westfälischen Polizeivollzugsdienst ist rechtmäßig. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen in drei Fällen von Klägerinnen aus Oberhausen, Rheinberg und Kleve entschieden, die diese Körpergröße unterschreiten (Az. 6 A 2014/17, 6 A 2015/17, 6 A 2016/17).