Das BVerwG hat den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, vom 30. Januar 2014 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (Az. 3 A 2.15 u. a.).