Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des BVerwG zum Flughafen Berlin-Schönefeld nicht zur Entscheidung angenommen, da u. a. der vom BVerwG bestätigte Planfeststellungsbeschluss verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei (Az. 1 BvR 1026/13 u. a.).