Der Pinneberger Bebauungsplan „Parkstadt Eggerstedt“ ist unwirksam, da die Regelungen zum Ausgleich der mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffe in die Natur und zur mit dem Plan verbundenen Lärmproblematik unzureichend sind. So entschied das OVG Schleswig-Holstein (Az. 1 KN 4/15).