Das VG Karlsruhe entschied, dass das Landratsamt Rastatt und die Stadt Baden-Baden in den abgeschlossenen Verwaltungsverfahren das Baden-Badener Düngemittel- und Kompostwerk zu Recht als Verursacher der festgestellten schädlichen Bodenveränderungen eingestuft haben (Az. 6 K 791/16 und 6 K 2064/16).