Das VG Düsseldorf entschied, dass der Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten der Universitätsklinik Düsseldorf nicht in einem Eilverfahren verlangen kann, dass die Klinikleitung wieder zum alten Schichtmodell für Pfleger und Schwestern zurückkehrt (Az. 40 L 74/18.PVL).