Das BMF hat den im Umsatzsteuer-Anwendungserlass behandelten Ort der sonstigen Leistung auf im Zusammenhang mit Grundstücken stehende juristische Dienstleistungen erweitert (Az. III C 3 – S-7117-a / 16 / 10001).
Das BMF hat den im Umsatzsteuer-Anwendungserlass behandelten Ort der sonstigen Leistung auf im Zusammenhang mit Grundstücken stehende juristische Dienstleistungen erweitert (Az. III C 3 – S-7117-a / 16 / 10001).