Laut OLG Karlsruhe dürfen Versandapotheken das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen und keine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung angeben. Das berichtet der vzbv (Az. 4 U 87/17).