Das OLG Hamm hat im Rechtsstreit über zivilrechtliche Ansprüche der hinterbliebenen Familienangehörigen des beim sog. „Cold Water Challenge“ am 29.07.2014 durch einen umstürzenden Teleskoplader getöteten Familienvaters entschieden, dass Fahrer und Halter des Teleskopladers zu 2/3 haften (Az. 7 U 45/16).