Das OLG Düsseldorf hat die Eilanträge der polnischen Antragstellerinnen PGNG und PGNiG, die weitere Vermarktung der Transportkapazitäten der Gas-Pipeline einstweilen einzustellen, abgelehnt. Damit ist vorerst die Vermarktung der gesamten Kapazität der Gaspipeline wiederhergestellt (Az. VI-3 Kart 1203/16 [V]).