Die EU-Kommission hat am 10.01.2017 ihr sog. Dienstleistungspaket veröffentlicht, welches u. a. auch die Reform des Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen vorsieht. Bei der Reform des Notifizierungsverfahrens soll der EU-Kommission danach ein Widerspruchsrecht gegen den Erlass neuer und die Änderung bestehender Berufsregulierungen der Mitgliedstaaten eingeräumt werden (Beschlussrecht). Der DStV und die BStBK nehmen hierzu Stellung.