Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen einen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen anlässlich des “G-20 Gipfels” in Hamburg erlassenen Haftbefehls nicht zur Entscheidung angenommen. Nachdem sich herausgestellt hat, dass der Vortrag der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers in einem wesentlichen Aspekt unrichtig war, hat das Gericht der Bevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600 Euro auferlegt (Az. 2 BvR 1691/17).