Ab dem 03.01.2018 gelten nach der Europäischen Finanzmarktverordnung neue Regelungen zur Nachhandelstransparenz bei Geschäften mit Finanzinstrumenten. Grundsätzlich sind danach Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sog. Over-the-Counter-Geschäften mit Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie technisch möglich zu veröffentlichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Veröffentlichung gestatten. Diese Möglichkeit hat die BaFin ergriffen.