Das VG Trier hat die Klagen zweier Grundstückseigentümer von im Bebauungsplangebiet “Gerolstein-Nord” gelegenen Wohnhausgrundstücken gegen eine der Firma “Milchhof Reginenhof” erteilte Baugenehmigung – u. a. für den Neubau eines Boxenlaufstalls, einer Strohlagerhalle und eines Güllebehälters – abgewiesen (Az. 5 K 7241/17 und 5 K 6849/17).