Das VG Koblenz hat die Klage eines Bürgers abgewiesen, mit der dieser gegen die geplante Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Nachbargrundstück vorgegangen ist (Az. 1 K 193/17).
Das VG Koblenz hat die Klage eines Bürgers abgewiesen, mit der dieser gegen die geplante Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Nachbargrundstück vorgegangen ist (Az. 1 K 193/17).