Der Haus- und Grundbesitzerverein München hat keinen Anspruch darauf, von der Landeshauptstadt München unveröffentlichte Einzeldaten zu den Mietspiegeln der Jahre 2015 und 2017 für München zu erhalten. So entschied das VG München (Az. M 7 K 16.2053 und M 7 K 17.5186).