Die Vorsitzenden und Referenten des AStA der Universität Münster sind als sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte der Studierendenschaft anzusehen mit der Folge, dass die Studierendenschaft Sozialversicherungsbeiträge für diese entrichten muss. So entschied das SG Münster (Az. S 4 R 115/13).