Das AG München entschied, dass in der Unterzeichnung eines mit „Schadensaufnahme“ überschriebenen Formulars – hier nach einem Parkunfall – in der Regel kein Gutachtensauftrag liegt (Az. 222 C 1303/17).
Das AG München entschied, dass in der Unterzeichnung eines mit „Schadensaufnahme“ überschriebenen Formulars – hier nach einem Parkunfall – in der Regel kein Gutachtensauftrag liegt (Az. 222 C 1303/17).