Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Handwerksausübung verfassungsgemäß ist (Az. 4 A 1113/13).
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Handwerksausübung verfassungsgemäß ist (Az. 4 A 1113/13).