Das Bundeskabinett hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung zu vermeiden oder zu minimieren und die hohe Zahl an Berufskrankheiten mit Hilfe von präventiven Maßnahmen zu reduzieren. Das teilt das BMAS mit.