Das LAG Düsseldorf hat die Klage eines Stahlhandelsunternehmens gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer auf Zahlung von Schadensersatz wegen rechtswidriger Kartellabsprachen beim Vertrieb von Schienen und anderer Oberbaumaterialien („Schienenkartell“) aufgrund von kartellrechtlichen Vorfragen an das LG Dortmund verwiesen (Az. 14 Sa 591/17).

Das LAG Düsseldorf hat die Klage eines Stahlhandelsunternehmens gegen seinen ehemaligen Geschäftsführer auf Zahlung von Schadensersatz wegen rechtswidriger Kartellabsprachen beim Vertrieb von Schienen und anderer Oberbaumaterialien („Schienenkartell“) aufgrund von kartellrechtlichen Vorfragen an das LG Dortmund verwiesen (Az. 14 Sa 591/17).