Am 10.12.2017 dürfen die Geschäfte in den Düsseldorfer Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt anlässlich des Weihnachtsmarkts geöffnet sein. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen in einem von der Gewerkschaft ver.di gegen die Freigabe der Ladenöffnung durch die Stadt Düsseldorf angestrengten Eilverfahren entschieden (Az. 4 B 1538/17).