Der VGH Baden-Württemberg hat die Kurtaxesatzung der Gemeinde Langenargen für unwirksam erklärt, da die Preiskalkulation und die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Gäste zu einer datenschutzrechtlichen Erklärung nicht den gesetzlichen Vorgaben genüge (Az. 2 S 2439/16).