Laut VG Düsseldorf hat der Kreis Mettmann die Stadt Monheim am Rhein teilweise zu Unrecht zur Kreisumlage für das Jahr 2016 herangezogen, da die Förderschulen in Trägerschaft des Kreises nicht über die allgemeine Kreisumlage, sondern nur über eine Teilkreisumlage finanziert werden dürfen (Az. 1 K 8677/16).