Das SG Düsseldorf hat die Klage der KEV Pinguine Eishockey GmbH gegen die Erhebung eines Beitragszuschlags zur Unfallversicherung abgewiesen. Der Gesetzgeber habe den Berufsgenossenschaften einen weiten Spielraum bei der Festsetzung der Beiträge und Zuschläge eingeräumt (Az. S 6 U 460/14).