Laut VG Schleswig ist das Kraftfahrtbundesamt verpflichtet, Einsicht in alle Aktenbestandteile, die zur Rückrufanordnung gegen VW am 15.10.2015 geführt haben, zu gewähren. VW und KBA könnten sich nicht auf Betriebsgeheimnisse oder die aktuell noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen berufen, da das öffentliche Interesse überwiege. Das berichtet die Deutsche Umwelthilfe (Az. 6 A 48/16).