Das OVG Sachsen-Anhalt hat die Rechtmäßigkeit der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt. Sie sei zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt geeignet und notwendig (Az. 2 K 127/15).

Das OVG Sachsen-Anhalt hat die Rechtmäßigkeit der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt. Sie sei zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt geeignet und notwendig (Az. 2 K 127/15).